Erklärung zur Barrierefreiheit und Barrieren melden

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain deutscher-verlagspreis.de veröffentlichten Website der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf eine im Zeitraum April bis Mai 2024 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website / mobile Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen größtenteils vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • PDF Dokumente sind noch nicht komplett barrierefrei
  • Informationen in Deutscher Gebärdensprache sind noch nicht abrufbar (aber in Vorbereitung!)

An der Verbesserung der Barrierefreiheit wird fortlaufend gearbeitet.

Bitte nutzen Sie die Kontaktmöglichkeiten auf der Website, um Kontakt zu uns aufzunehmen.
Wir leisten bei Fragen gerne Hilfestellung.

Diese Erklärung wurde am 26.05.2024 erstellt und seither noch nicht aktualisiert.

Barrieren melden

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson telefonisch oder per E-Mail an:

Melanie Burbach
Telefon: 0228 99 681 13667
E-Mail: verlagspreis@bkm.bund.de

Schlichtungsverfahren

 

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.